Testamente und öffentliche letztwillige Verfügungen

Alle Notariatsleistungen

Persönlich beraten. Sorgfältig vorbereitet.

Ihr letzter Wille soll eindeutig und formgerecht festgehalten sein. Wir beraten zur passenden Testamentsform und begleiten die Vorbereitung einer öffentlichen letztwilligen Verfügung.

Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und Prüfung Ihres letzten Willens. Bei einem öffentlichen Testament wird die Urkunde durch die Urkundsperson nach den gesetzlichen Vorgaben und unter Mitwirkung von zwei Zeugen errichtet.

Ein eigenhändiges Testament ist eine andere gesetzliche Form und braucht nicht zusätzlich notariell beurkundet zu werden. Wir erklären die Unterschiede, prüfen die passende Gestaltung und besprechen eine sichere, auffindbare Aufbewahrung. Die amtliche Testamentseröffnung gehört nicht zu unseren privaten Notariatsleistungen.

Den letzten Willen klar formulieren

Wir besprechen Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und weitere zulässige Anordnungen anhand Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation. Pflichtteile, bestehende Erbverträge und frühere Testamente müssen berücksichtigt werden. Verständliche Formulierungen helfen, widersprüchliche Anordnungen und unnötige Auslegungsfragen zu vermeiden.

Die passende gesetzliche Form wählen

Ein eigenhändiges Testament muss grundsätzlich vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Ein bloss getippter und unterschriebener Text erfüllt diese Form nicht. Die öffentliche letztwillige Verfügung wird nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren durch die Urkundsperson unter Mitwirkung von zwei Zeugen errichtet. Wir erläutern die Unterschiede und die Anforderungen im Einzelfall.

So gehen wir vor

  1. Wünsche klären: Familie, Vermögen und Begünstigte erfassen.
  2. Form bestimmen: Eigenhändiges oder öffentliches Testament prüfen.
  3. Verfügung vorbereiten: Inhalt, Pflichtteile und bestehende Bindungen klären.
  4. Errichten und aufbewahren: Form einhalten und sichere Auffindbarkeit besprechen.
Ablauf Testamente und öffentliche letztwillige Verfügungen: 01; Letzten Willen klären; Erben und Vermächtnisnehmer bestimmen; Familie und Vermögenswerte berücksichtigen; 02; Rechtliche Grundlagen prüfen; Pflichtteile und bestehende Erbverträge; Frühere Testamente auf Widersprüche prüfen; 03; Testamentsform wählen; Eigenhändig: handschriftlich, datiert, unterschrieben; Öffentlich: Urkundsperson und zwei Zeugen; 04; Errichten und aufbewahren; Gewählte Form und Verfahren einhalten; Sichere Aufbewahrung und Auffindbarkeit besprechen.
Orientierung zum Ablauf – die konkreten Anforderungen klären wir individuell.

Gut vorbereitet zum Termin

Halten Sie vorhandene letztwillige Verfügungen und Erbverträge sowie Angaben zu Angehörigen, gewünschten Begünstigten und wesentlichen Vermögenswerten bereit. Für die öffentliche Errichtung stimmen wir Ausweise, persönliche Anwesenheit und die Mitwirkung geeigneter Zeugen vorab ab.

Notariatstermin anfragen

Ergänzende Informationen

Mehr zu Testamenten

Häufige Fragen zu Beurkundungen

Hier finden Sie praktische Antworten für Ihre Situation, geordnet nach Notariatsthema. Die konkreten Anforderungen hängen vom Rechtsgeschäft ab; Unterlagen, Anwesenheit und Kosten klären wir vor dem Termin mit Ihnen.

Für Personen, die ihren letzten Willen regeln möchten

Muss mein Testament zwingend öffentlich beurkundet werden?

Nein. Ein eigenhändiges Testament ist eine gesetzlich vorgesehene Alternative: Es muss grundsätzlich vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein bloss getippter und unterschriebener Text genügt dieser Form nicht. Bei einem öffentlichen Testament errichtet die Urkundsperson die Verfügung unter Mitwirkung von zwei Zeugen. Wir beraten Sie zur passenden Form.

Was sollten wir vor dem Termin für ein öffentliches Testament klären?

Überlegen Sie, wen Sie als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis begünstigen möchten. Bringen Sie frühere Testamente, bestehende Erbverträge und Angaben zu Ihrer Familie und wesentlichen Vermögenswerten mit. Wir prüfen Pflichtteile und vertragliche Bindungen und stimmen Ihre persönliche Anwesenheit sowie zwei geeignete Zeugen vorab ab.

Wo bewahre ich mein Testament auf, und wer eröffnet es später?

Die Verfügung sollte sicher aufbewahrt und im Todesfall auffindbar sein. Wir besprechen mit Ihnen geeignete Aufbewahrungs- oder Hinterlegungsmöglichkeiten und den Umgang mit früheren Fassungen. Die amtliche Testamentseröffnung ist im Kanton St. Gallen Aufgabe der zuständigen Amtsstelle und gehört nicht zu unseren privaten Notariatsleistungen.