Ob Gesellschaftsgründung, Ehevertrag oder Nachlassplanung: Wir verbinden persönliche Rechtsberatung mit notarieller Begleitung im Kanton St. Gallen. Wir besprechen Ihre Ziele, erläutern die rechtlichen Folgen und bereiten die erforderlichen Urkunden sorgfältig vor.
Ihre notarielle Ansprechperson ist Samuel A. Müller, Rechtsanwalt und Notar, eingetragen im Notariatsregister des Kantons St. Gallen. Die Beurkundung erfolgt im Rahmen der kantonalen Zuständigkeit und der gesetzlichen Formvorschriften.
Unsere Notariatsdienstleistungen
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Gesellschaftsgründungen und Gesellschaftsrecht
Wir begleiten die Gründung Ihrer AG oder GmbH und bereiten Statuten, Gründungsunterlagen und den öffentlichen Gründungsakt vor. Die Handelsregisteranmeldung stimmen wir mit den erforderlichen Unterlagen ab; über die Eintragung entscheidet das Handelsregisteramt.
Auch bei beurkundungspflichtigen Statutenänderungen, Kapitalmassnahmen und Auflösungsbeschlüssen unterstützen wir Sie. Den konkreten Ablauf und die erforderlichen Nachweise klären wir anhand Ihrer Gesellschaft und des vorgesehenen Geschäfts.
Ein Ehevertrag regelt güterrechtliche Fragen und kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden. Wir beraten zu den gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten, etwa zur Wahl des Güterstands und zu zulässigen Anpassungen der Errungenschaftsbeteiligung.
Wir stimmen die Regelungen auf Vermögensverhältnisse, unternehmerische Interessen und gegenseitige Absicherung ab. Der Ehevertrag sowie seine vereinbarte Änderung oder Aufhebung benötigen die vorgeschriebene öffentliche Beurkundung.
Ein Erbvertrag ermöglicht verbindliche Nachlassregelungen zwischen mehreren Beteiligten. Wir beraten zu Begünstigungen, Vermächtnissen und Erbverzichtsvereinbarungen und berücksichtigen bestehende Verfügungen sowie die gesetzlichen Grenzen.
Wir erläutern die Bindungswirkung und bereiten die öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung der gesetzlich erforderlichen zwei Zeugen vor. Ehe- und Erbvertrag können inhaltlich aufeinander abgestimmt werden, bleiben aber rechtlich unterschiedliche Regelungen.
Testamente und öffentliche letztwillige Verfügungen
Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und Prüfung Ihres letzten Willens. Bei einem öffentlichen Testament wird die Urkunde durch die Urkundsperson nach den gesetzlichen Vorgaben und unter Mitwirkung von zwei Zeugen errichtet.
Ein eigenhändiges Testament ist eine andere gesetzliche Form und braucht nicht zusätzlich notariell beurkundet zu werden. Wir erklären die Unterschiede, prüfen die passende Gestaltung und besprechen eine sichere, auffindbare Aufbewahrung. Die amtliche Testamentseröffnung gehört nicht zu unseren privaten Notariatsleistungen.
Wir beraten und beurkunden Vorsorgeaufträge, Stiftungsurkunden und Bürgschaftserklärungen, soweit die öffentliche Beurkundung für das konkrete Geschäft vorgesehen oder erforderlich ist. Form, Beteiligte und notwendige Zustimmungen prüfen wir vor dem Termin.
Weitere Erklärungen und vollstreckbare öffentliche Urkunden prüfen wir auf Anfrage hinsichtlich ihrer gesetzlichen Voraussetzungen und unserer Beurkundungszuständigkeit. Nicht jede Erklärung lässt sich als vollstreckbare Urkunde ausgestalten.
Wir beglaubigen Unterschriften sowie die Übereinstimmung von Kopien mit den vorgelegten Originalen. Für eine Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie einen gültigen amtlichen Ausweis mit und erscheinen persönlich; bei Kopiebeglaubigungen benötigen wir das Originaldokument.
Eine Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie, nicht pauschal die rechtliche Wirksamkeit oder inhaltliche Richtigkeit des Dokuments. Bei Verwendung im Ausland klären wir mit Ihnen die weiteren Anforderungen der empfangenden Stelle.
Anliegen klären: Wir besprechen Ihre Ziele, prüfen die Zuständigkeit und bestimmen die erforderliche Form.
Sorgfältig vorbereiten: Wir prüfen Unterlagen, erläutern den Entwurf und klären offene Fragen.
Beurkunden oder beglaubigen: Wir prüfen Identität und weitere Voraussetzungen. Erforderliche Beteiligte und Zeugen werden vorab abgestimmt.
Weitere Schritte festlegen: Wir besprechen Ausfertigungen, notwendige Anmeldungen und die geeignete Aufbewahrung.
Der Ablauf hängt vom Rechtsgeschäft ab. Eine einfache Beglaubigung erfordert in der Regel weniger Vorbereitung als ein Ehe- oder Erbvertrag.
Gut vorbereitet zum Termin
Schildern Sie uns vorab Ihr Anliegen und den vorgesehenen Verwendungszweck der Urkunde. Je nach Geschäft benötigen wir Ausweise, Angaben zu den Beteiligten, bestehende Verträge, Statuten oder weitere Nachweise. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen und welche persönliche Anwesenheit erforderlich sind.
Leistungsumfang und Kosten besprechen wir vor der Beauftragung. Bei Auslandbezug, Übersetzungen oder besonderen Formanforderungen klären wir das Vorgehen individuell.