“Verträge sind keine Garantie, dass man sich verträgt. Aber sie festigen den guten Willen, der sie ermöglicht hat.”
Wir beraten Privatpersonen im Schweizer Vertragsrecht – von der Vertragserstellung über die Vertragsprüfung bis zur Klärung von Vertragsstreitigkeiten. Gemeinsam beurteilen wir Rechte, Pflichten und Risiken und entwickeln ein auf Ihre Situation abgestimmtes Vorgehen.
Wir erläutern Ihre Rechte und Pflichten verständlich und zeigen Ihnen mögliche Handlungswege auf. Im Mittelpunkt stehen klare Vereinbarungen, eine nachvollziehbare Einschätzung der Risiken und Lösungen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.
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Erstellen von Verträgen
Wir erstellen individuelle Verträge nach Schweizer Recht für private Darlehen, Schenkungen, Mietverhältnisse und weitere Vorhaben. Eindeutige Regelungen zu Leistungen, Zahlungen und Fristen helfen, Vereinbarungen nachvollziehbar festzuhalten.
Bei der Vertragserstellung berücksichtigen wir Ihre Interessen, die konkrete Ausgangslage und gesetzliche Formvorschriften. Rechte und Pflichten formulieren wir verständlich und stimmen zusammengehörige Bestimmungen aufeinander ab.
Vorhandene Vertragsmuster prüfen wir auf ihre Eignung für Ihr Vorhaben. Wir unterstützen Sie dabei, fehlende Regelungen zu ergänzen und Klauseln anzupassen, die Ihre persönliche Situation nicht ausreichend berücksichtigen.
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Überprüfen von Verträgen
Wir prüfen Verträge für Privatpersonen auf rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Im Mittelpunkt stehen Leistungsumfang, Vergütung, Haftung, Kündigungsrechte und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Ob Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Werkvertrag: Wir berücksichtigen Anhänge, Vertragszusammenhänge und Ihre Ziele. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung kritischer Bestimmungen sowie konkrete Vorschläge für Anpassungen und Verhandlungen.
Auch nach der Unterzeichnung kann eine Vertragsprüfung sinnvoll sein. Wir klären bestehende Verpflichtungen und beurteilen, ob eine einvernehmliche Anpassung, Kündigung oder ein anderer rechtlicher Schritt in Betracht kommt.
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Vertragsstreitigkeiten
Wir unterstützen Privatpersonen bei Vertragsstreitigkeiten, etwa wegen ausstehender Zahlungen, mangelhafter Leistungen oder einer strittigen Kündigung. Wir prüfen Vertrag, Korrespondenz und Belege und erfassen mögliche Fristen.
Auf Grundlage des Schweizer Vertragsrechts beurteilen wir Ihre Ansprüche und die Risiken ihrer Durchsetzung. Dazu gehören Beweisbarkeit, Verjährung und die Frage, welches Verfahren für Ihr Anliegen geeignet ist.
Wir begleiten Sie bei Verhandlungen und aussergerichtlichen Einigungen sowie bei der erforderlichen gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Chancen, Kosten und persönliche Interessen beziehen wir in die gemeinsame Strategie ein.
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Vertragsarten
Auftrag
Was ist ein Auftrag?
Bei einem Auftrag übernimmt eine Person ein Geschäft oder eine Dienstleistung für eine andere Person. Typische Beispiele sind die anwaltliche Beratung oder eine ärztliche Behandlung. Anders als beim Werkvertrag steht grundsätzlich die sorgfältige Tätigkeit im Vordergrund, nicht ein bestimmter Erfolg. Eine Vergütung ist geschuldet, wenn sie vereinbart oder üblich ist.
Leistungen und Vergütung klar regeln
Ein Auftrag kann grundsätzlich auch mündlich zustande kommen. Eine schriftliche Vereinbarung erleichtert den Nachweis von Leistungsumfang, Honorar, Auslagen und Zuständigkeiten. Zwingende gesetzliche Regeln bleiben auch bei individuell vereinbarten Bedingungen zu beachten.
Vertretung und besondere Ermächtigungen
Soll die beauftragte Person in Ihrem Namen handeln, müssen Auftrag und Vertretungsbefugnis aufeinander abgestimmt sein. Für bestimmte Geschäfte, etwa einen Vergleich, Grundstücksgeschäfte oder Schenkungen, kann eine besondere Ermächtigung erforderlich sein. Umfang und Grenzen sollten ausdrücklich festgehalten werden.
Persönliche Ausführung und Beendigung
Grundsätzlich ist der Auftrag persönlich auszuführen; der zulässige Beizug von Hilfspersonen oder einer Stellvertretung hängt von Vereinbarung und Umständen ab. Ein Auftrag kann grundsätzlich jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies zur Unzeit, können Schadenersatzansprüche entstehen. Die Folgen einer Beendigung sind anhand des konkreten Mandats zu prüfen.
Arbeitsvertrag
Was regelt ein Arbeitsvertrag?
Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung im Dienst des Arbeitgebers gegen Lohn. Wichtig sind insbesondere Funktion, Beschäftigungsgrad, Arbeitszeit, Vergütung und Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Form und schriftliche Informationen
Viele Arbeitsverträge können formfrei abgeschlossen werden. Bei unbefristeten oder länger als einen Monat dauernden Arbeitsverhältnissen bestehen gesetzliche schriftliche Informationspflichten des Arbeitgebers. Besondere Vertragsformen und einzelne Klauseln können zusätzliche Formvorschriften erfordern. Eine vollständige schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit für beide Seiten.
Lohn und Bonus
Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag und gegebenenfalls aus einem anwendbaren Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag. Ob ein Bonus geschuldet ist, hängt unter anderem von seiner Ausgestaltung, einem allfälligen Ermessensspielraum und der bisherigen Auszahlungspraxis ab. Die Bezeichnung als «freiwillig» entscheidet nicht allein über einen Anspruch.
Überstunden und Überzeit
Überstunden betreffen die Überschreitung der vereinbarten oder üblichen Arbeitszeit. Davon zu unterscheiden ist Überzeit nach dem Arbeitsgesetz. Ausgleich durch Freizeit, Vergütung und Zuschläge richten sich nach den jeweils anwendbaren Regeln und wirksamen Vereinbarungen. Eine nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung erleichtert die Prüfung möglicher Ansprüche.
Ordentliche und missbräuchliche Kündigung
Bei einer ordentlichen Kündigung sind Kündigungsfrist und Kündigungstermin zu beachten. Eine missbräuchliche Kündigung kann zu einem Entschädigungsanspruch führen, beendet das Arbeitsverhältnis aber grundsätzlich dennoch. Wer eine solche Entschädigung geltend machen möchte, muss rechtzeitig schriftlich Einsprache erheben und die anschliessende Klagefrist beachten. Lassen Sie die Fristen anhand des Zugangs und des Beendigungsdatums prüfen.
Kündigungsschutz und fristlose Kündigung
Nach der Probezeit können gesetzliche Sperrfristen eine Kündigung durch den Arbeitgeber ausschliessen oder eine laufende Kündigungsfrist unterbrechen, etwa bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft. Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Mietvertrag
Was regelt ein Mietvertrag?
Durch den Mietvertrag überlässt die vermietende Person eine Sache zum Gebrauch gegen einen Mietzins. Bei Wohnräumen sind neben dem Mietzins insbesondere Nebenkosten, Nutzungsumfang, Mietbeginn und Kündigungsbedingungen wichtig.
Mietbeginn und Anfangsmietzins
Bei der Übernahme der Wohnung empfiehlt sich ein sorgfältiges Zustandsprotokoll. Auf Verlangen ist der bisherige Mietzins mitzuteilen; unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann auch das frühere Rückgabeprotokoll eingesehen werden. Ob der Anfangsmietzins auf einem amtlichen Formular mitzuteilen ist, hängt insbesondere von den kantonalen Vorgaben ab. Eine Anfechtung kann an kurze Fristen gebunden sein.
Mängel an der Mietsache
Kleinere Reinigungen und Ausbesserungen können zum kleinen Unterhalt der Mieterschaft gehören. Die Behebung darüber hinausgehender Mängel ist grundsätzlich Sache der Vermieterschaft. Dokumentieren Sie Mängel und melden Sie diese nachweisbar. Je nach Schwere und Voraussetzungen kommen Behebung, Mietzinsherabsetzung, Schadenersatz oder weitere Rechte in Betracht.
Eine eigenmächtige Einstellung der Mietzinszahlung kann rechtliche Nachteile haben. Auch eine Hinterlegung des Mietzinses muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir klären mit Ihnen, welches Vorgehen für Ihren Fall geeignet ist.
Mietzins und Anpassungen
Die Zulässigkeit eines Mietzinses oder einer Anpassung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu können Kostenentwicklungen, Referenzzinssatz und die gesetzlichen Missbrauchskriterien gehören. Nicht jede Erhöhung ist zulässig, und nicht jede Veränderung begründet automatisch eine Senkung. Ausgangsmietzins, Begründung und Fristen sind gemeinsam zu prüfen.
Ordentliche Kündigung
Bei Wohnraummietverhältnissen sind vertraglich vereinbarte und gesetzliche Kündigungsfristen sowie zulässige Kündigungstermine zu beachten. Ortsübliche Termine können relevant sein, wenn keine andere wirksame Regelung besteht. Entscheidend ist grundsätzlich der rechtzeitige Zugang der Kündigung, nicht das Absendedatum. Für Kündigungen durch die Vermieterschaft und für Familienwohnungen gelten besondere Formanforderungen.
Anfechtung und Erstreckung
Eine Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Auch eine Erstreckung des Mietverhältnisses kann in Betracht kommen, wenn die Beendigung eine nicht zu rechtfertigende Härte bewirkt. Bei einer ordentlichen Kündigung ist das Begehren grundsätzlich innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde einzureichen. Lassen Sie Kündigung, Frist und mögliche Rechte frühzeitig prüfen.
Werkvertrag
Was ist ein Werkvertrag?
Beim Werkvertrag schuldet die unternehmende Person die Herstellung eines bestimmten Werks gegen Vergütung. Typische Beispiele sind eine Küche, eine Renovation oder ein individuell gefertigter Gegenstand. Bei Planungs-, Software- oder anderen gemischten Leistungen kann die rechtliche Einordnung von den konkret übernommenen Pflichten abhängen.
Leistungsumfang und Werklohn
Eine genaue Leistungsbeschreibung hilft, Streit über Qualität, Umfang und Zusatzarbeiten zu vermeiden. Beim Werklohn ist zu unterscheiden, ob ein fester Preis, eine Vergütung nach Aufwand oder ein ungefährer Kostenansatz vereinbart wurde. Diese Modelle haben unterschiedliche Folgen für Mehrkosten. Änderungen und Nachträge sollten vor der Ausführung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Überschreitung des Kostenvoranschlags
Erhebliche Mehrkosten sind anhand des Vertrags, der Ursache und allfälliger Zusatzbestellungen zu prüfen. Bei einem unverhältnismässig überschrittenen ungefähren Kostenansatz können besondere Rechte bestehen. Bei Bauwerken gelten zusätzliche Besonderheiten. Eine sofortige Zahlungsverweigerung oder ein Rücktritt ist deshalb nicht in jedem Fall die passende Reaktion.
Abnahme und Mängel
Prüfen und dokumentieren Sie das Werk bei der Ablieferung. Welche Prüf-, Rüge- und Verjährungsfristen gelten, hängt unter anderem von Werkart, Vertragsabschluss und anwendbarer Rechtslage ab. Bei Mängeln können je nach Voraussetzungen Nachbesserung, Minderung, Wandelung oder Schadenersatz in Betracht kommen. Eine vorbehaltlose Genehmigung oder eine unkoordinierte Reparatur kann die Durchsetzung erschweren.
Verspätete Ausführung
Verzögert sich die Arbeit oder wird ein vereinbarter Termin nicht eingehalten, sind zunächst Terminabrede, Verantwortlichkeit und allfällige Nachfristen zu prüfen. In bestimmten Fällen können Rechte bereits vor dem vorgesehenen Ablieferungstermin entstehen. Wir unterstützen Sie dabei, Leistung, Rücktritt und mögliche Schadenersatzansprüche rechtlich einzuordnen.
Kostenloses Erstgespräch für Ihr rechtliches Anliegen
Wir bieten Neukunden ein kostenloses, unverbindliches 15-minütiges Erstgespräch. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir besprechen mit Ihnen die Ausgangslage sowie mögliche Strategien. Gerne stehen wir Ihnen beratend oder prozessierend zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Komplexe Fragen aus der Praxis
Welche Möglichkeiten habe ich, mich von einem Vertrag zu lösen, wenn ich beim Abschluss getäuscht oder unter Druck gesetzt wurde?
Eine Täuschung, ein wesentlicher Irrtum und eine begründete Furcht haben unterschiedliche Voraussetzungen. Nicht jede enttäuschte Erwartung macht einen Vertrag unverbindlich. Entscheidend sind die Aussagen beim Abschluss, ihre Bedeutung für Ihren Entscheid und die vorhandenen Beweise. Für die Berufung auf einen Willensmangel gelten Fristen, grundsätzlich ein Jahr ab Entdeckung des Irrtums oder der Täuschung beziehungsweise ab Wegfall der Furcht. Sichern Sie Nachrichten und Unterlagen und lassen Sie die Erklärung gegenüber der Gegenpartei, Rückabwicklung und mögliche Ersatzansprüche gemeinsam prüfen.
Hilfreich ist eine Gegenüberstellung dessen, was zugesagt wurde, und der tatsächlichen Situation beim Abschluss. Dabei sollte nachvollziehbar sein, weshalb gerade diese Angabe oder Drucksituation für Ihre Entscheidung ausschlaggebend war. Eine Beanstandung und eine rechtlich wirksame Anfechtung sind nicht dasselbe; Formulierung und Zeitpunkt der Erklärung verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich Zahlungen zurückbehalten, wenn die Gegenpartei ihre Leistung nur teilweise oder mangelhaft erbracht hat?
Eine mangelhafte Leistung rechtfertigt nicht automatisch die vollständige Einstellung aller Zahlungen. Zu prüfen sind Vertragsart, Fälligkeit, Zusammenhang der gegenseitigen Pflichten und Umfang der Beanstandung. Dokumentieren Sie den Mangel und teilen Sie ihn nachweisbar mit. Je nach Fall kommen ein begrenztes Zurückbehaltungsrecht, eine gesetzlich geregelte Hinterlegung oder andere Mängelrechte in Betracht. Ein ungeprüftes Vorgehen kann dazu führen, dass Sie selbst in Verzug geraten.
Stellen Sie offene Zahlungen und ausstehende Leistungen konkret gegenüber. Halten Sie fest, welche Arbeiten fehlen, welche Fehler vorliegen und welche Nachbesserung verlangt wurde. So lässt sich ein angemessener Umfang einer Zurückbehaltung besser bestimmen. Auch vertraglich vereinbarte Abnahme- oder Zahlungsabläufe können die richtige Reaktion beeinflussen.
Kann eine private Darlehensforderung verjähren, obwohl die schuldende Person seit Jahren wiederholt eine Rückzahlung verspricht?
Massgeblich sind die vereinbarte Fälligkeit, die einschlägige Verjährungsfrist und mögliche Unterbrechungen. Eine Anerkennung der Schuld oder eine Teilzahlung kann rechtlich bedeutsam sein; eine unverbindliche Gesprächszusage genügt nicht in jedem Fall. Eine gewöhnliche Mahnung unterbricht die Verjährung grundsätzlich nicht. Bewahren Sie Darlehensvertrag, Überweisungen, Zahlungszusagen und Teilzahlungsbelege auf. Lassen Sie rechtzeitig prüfen, ob eine geeignete Unterbrechungshandlung oder ein wirksamer Verjährungsverzicht erforderlich ist.
Eine chronologische Übersicht macht sichtbar, wann das Darlehen ausgezahlt, die Rückzahlung vereinbart und die Schuld zuletzt anerkannt wurde. Wichtig ist der genaue Wortlaut einer Zusage: Eine klare Anerkennung ist anders zu bewerten als ein unverbindlicher Vorschlag für spätere Gespräche. Die Fristenprüfung sollte deshalb auf Originalnachrichten und nicht allein auf Erinnerungen beruhen.
Welche Rechte habe ich, wenn die Kosten einer Renovation den vereinbarten Kostenvoranschlag erheblich überschreiten?
Zunächst ist zu klären, ob ein Festpreis, ein ungefährer Kostenansatz oder eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart wurde. Zusatzbestellungen, erkennbare Änderungen und die Kommunikation zu Mehrkosten beeinflussen die Beurteilung. Bei einer unverhältnismässigen Überschreitung eines ungefähren Ansatzes können besondere Rechte bestehen; bei Bauwerken sind zusätzliche Regeln zu beachten. Sichern Sie Offerte, Nachträge, Rechnungen und den dokumentierten Leistungsstand. Lassen Sie die passende Reaktion vor einem Rücktritt oder Zahlungsstopp prüfen.
Vergleichen Sie die ursprünglich vereinbarten Arbeiten mit den tatsächlich ausgeführten Leistungen. Besonders wichtig ist, ob Zusatzarbeiten bestellt und Mehrkosten rechtzeitig besprochen wurden. Eine nachvollziehbare Aufschlüsselung hilft, berechtigte Nachträge von strittigen Positionen zu trennen und über eine Anpassung der Rechnung sachlich zu verhandeln.
Kann ich einen online abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen?
Im Schweizer Recht besteht für gewöhnliche Onlinekäufe grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht wie in manchen anderen Rechtsordnungen. Ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht kann sich aber aus den Vertragsbedingungen, einer besonderen gesetzlichen Regel oder dem anwendbaren ausländischen Recht ergeben. Prüfen Sie Bestellbestätigung, AGB und die beim Kauf zugesagten Rückgabebedingungen. Ein blosses Zurücksenden der Ware beendet den Vertrag nicht automatisch.
Unterscheiden Sie einen Widerruf ohne besonderen Grund von Mängelrechten bei fehlerhafter Ware. Auch wenn kein allgemeines Widerrufsrecht besteht, kann ein mangelhafter Kauf eigene Ansprüche begründen. Bei einem vertraglichen Rückgaberecht sind Frist, Zustand der Ware und Rücksendekosten anhand der zugesagten Bedingungen zu prüfen.
Bin ich an eine Vertragsverlängerung gebunden, wenn ich die Kündigungsfrist eines Abonnements verpasst habe?
Eine automatische Verlängerung kann wirksam vereinbart sein. Entscheidend ist, ob die Klausel rechtzeitig einbezogen wurde, verständlich ist und inhaltlich zulässig bleibt. Auch besondere Zusagen oder Änderungen der Leistungen können relevant sein. Sichern Sie die bei Abschluss geltenden Bedingungen und den Nachweis einer allenfalls versandten Kündigung. Lassen Sie prüfen, ob die Verlängerung greift und auf welchen nächsten Termin Sie wirksam kündigen können.
Vergleichen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerungsdauer anhand der bei Abschluss gültigen Fassung. Relevant ist auch, ob die Kündigung nachweisbar rechtzeitig zugegangen ist. Eine spätere Änderung der Website beweist nicht, welche Regel ursprünglich vereinbart wurde. Diese Unterlagen helfen, eine behauptete Verlängerung nachvollziehbar zu überprüfen.
Welche Rechte habe ich bei einem privaten Gebrauchtkauf, wenn die verkaufte Sache einen verschwiegenen Mangel aufweist?
Bei Privatverkäufen sind Kaufvertrag, zugesicherte Eigenschaften und ein allfälliger Gewährleistungsausschluss gemeinsam zu prüfen. Ein Haftungsausschluss schützt die verkaufende Person nicht ohne Weiteres bei absichtlich verschwiegenen Mängeln. Wichtig sind Beweise für den Zustand bei Übergabe und dafür, welche Angaben gemacht wurden. Dokumentieren Sie den Mangel und melden Sie ihn rasch nachweisbar. Welche Ansprüche und Fristen gelten, hängt vom konkreten Kauf und den Vereinbarungen ab.
Sichern Sie insbesondere Inserat, Nachrichten und die bei Übergabe gemachten Zusagen. Daraus kann hervorgehen, welche Eigenschaften vereinbart waren und ob die verkaufende Person den Mangel kannte. Eine neue Reparatur sollte den ursprünglichen Zustand nicht undokumentiert verändern, weil sonst wesentliche Beweise verloren gehen können.
Wie kann ich eine mündliche Vereinbarung beweisen, wenn die andere Person den Inhalt später bestreitet?
Bei formfreien Verträgen kann eine mündliche Vereinbarung verbindlich sein, auch wenn ihre Durchsetzung schwieriger ist. E-Mails, Nachrichten, Zahlungsbelege, Offerten, Zeuginnen und Zeugen sowie das spätere Verhalten können Hinweise auf den vereinbarten Inhalt geben. Erstellen Sie eine zeitliche Übersicht und bewahren Sie Originalunterlagen auf. Die eigene nachträgliche Zusammenfassung ersetzt den Beweis einer Einigung nicht. Von heimlichen Gesprächsaufnahmen sollten Sie ohne rechtliche Prüfung absehen, da sie rechtliche Risiken mit sich bringen können.
Ordnen Sie die Unterlagen nach Angebot, Annahme und späterer Durchführung. Zahlungen oder bereits erbrachte Leistungen können Anhaltspunkte für eine Einigung liefern, beweisen aber nicht automatisch jede behauptete Nebenabrede. Entscheidend bleibt, welche konkrete Vereinbarung sich aus dem gesamten Ablauf nachvollziehbar ergibt.
