“Verträge sind keine Garantie, dass man sich verträgt. Aber sie festigen den guten Willen, der sie ermöglicht hat.”

Alle Leistungen für Unternehmen

“Verträge sind keine Garantie, dass man sich verträgt. Aber sie festigen den guten Willen, der sie ermöglicht hat.”

Wir beraten Unternehmen im Schweizer Vertragsrecht und begleiten die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Geschäftsverträgen. Präzise Regelungen zu Leistung, Vergütung, Haftung und Vertragsende helfen, Risiken einzuordnen und Ihre wirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen.

  • unsplash-image-y02jEX_B0O0.jpg

    Erstellen von Verträgen

    Wir erstellen Geschäftsverträge nach Schweizer Recht, die Ihre betrieblichen Abläufe und wirtschaftlichen Ziele berücksichtigen. Ob Arbeitsvertrag, Lieferantenvereinbarung, Kundenauftrag oder Kaufvertrag: Wir formulieren Leistungen, Vergütung, Haftung und Vertragsende nachvollziehbar.

    Wir prüfen gesetzliche Grenzen und stimmen zusammengehörige Klauseln aufeinander ab. Eine individuelle Vertragsgestaltung unterstützt die rechtliche Einordnung von Risiken und schafft eine tragfähige Grundlage für Ihre Geschäftsbeziehungen.

    Weitere Infos
  • unsplash-image-d9ILr-dbEdg.jpg

    Überprüfen von Verträgen

    Wir prüfen bestehende und neue Unternehmensverträge auf rechtliche Risiken und ihre Vereinbarkeit mit Ihren geschäftlichen Zielen. Dabei betrachten wir insbesondere Leistungen, Zahlungsbedingungen, Haftung, Kündigung und die Wechselwirkung mit Anhängen oder AGB.

    Sie erhalten eine verständliche Beurteilung kritischer Klauseln und konkrete Vorschläge für Anpassungen oder Verhandlungen. Auf Wunsch fassen wir die Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht zusammen und priorisieren den rechtlichen Handlungsbedarf.

    Weitere Infos
  • unsplash-image-Iq9SaJezkOE.jpg

    Vertragsstreitigkeiten

    Wir beraten Unternehmen bei Vertragsstreitigkeiten nach Schweizer Recht und prüfen Ansprüche, Beweislage und relevante Fristen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für Verhandlungen, eine aussergerichtliche Einigung oder die gerichtliche Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Forderungen.

    Weitere Infos

Kostenloses Erstgespräch für Ihr rechtliches Anliegen

Wir bieten Neukunden ein kostenloses, unverbindliches 15-minütiges Erstgespräch. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir besprechen mit Ihnen die Ausgangslage sowie mögliche Strategien. Gerne stehen wir Ihnen beratend oder prozessierend zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Erstgespräch vereinbaren

Komplexe Fragen aus der Praxis

Wie lassen sich widersprüchliche Vertragsdokumente, Bestellungen und Bestellbestätigungen rechtlich klären?

Tatsächliche Einigung, Rangfolge und wirksame Einbeziehung sind zu prüfen. Einseitige Vorrangklauseln schaffen nicht automatisch Konsens. Dokumentieren Sie Verhandlungen und vereinbaren Sie eine ausdrückliche Rangfolge vor Leistungsbeginn.

Erfassen Sie Hauptvertrag, Offerte, Bestellung und Bestätigung jeweils mit Datum und Version. Entscheidend ist, welche Bedingungen tatsächlich angenommen wurden. Eine klar vereinbarte Rangfolge kann spätere Auslegung erleichtern; bereits bestehende Widersprüche sollten jedoch durch eine ausdrückliche gemeinsame Änderung und nicht nur durch eine neue einseitige Standardklausel gelöst werden.

Wie werden Haftungsobergrenzen für mehrere zusammenhängende Schäden eindeutig vereinbart?

Ereignis, Jahresgrenze, Gesamthaftung und Ausnahmen müssen präzise definiert sein. Zwingende Grenzen bleiben bestehen. Versicherungsdeckung und Regress sollten zur vertraglichen Risikoverteilung passen.

Spielen Sie typische Schadensfälle durch: etwa mehrere Lieferungen mit derselben Fehlerursache oder Ansprüche über zwei Geschäftsjahre. Daraus wird ersichtlich, ob eine Grenze pro Ereignis, pro Jahr oder insgesamt gemeint ist. Die Formulierung sollte mit Versicherungsbedingungen und den vorgesehenen Ausnahmen zusammenpassen.

Wie sichert ein Unternehmen die Nutzungs- und Weiterentwicklungsrechte an extern entwickelter Software?

Nutzungsumfang, Weiterentwicklung, Quellcode, Drittkomponenten und Herausgabe sind ausdrücklich zu regeln. Bezahlung allein überträgt nicht automatisch alle Rechte. Prüfen Sie auch Rechteketten bei Unterauftragnehmern und Open-Source-Lizenzen.

Stellen Sie fest, wer welche Bestandteile erstellt hat und welche Rechte das Unternehmen für Betrieb und Weiterentwicklung benötigt. Ein Verzeichnis der Komponenten und Beteiligten hilft, Lücken in der Rechtekette zu erkennen. Quellcodezugang und Übergabe sollten nicht erst bei einem Streit oder beim Wechsel des Entwicklungspartners geklärt werden.

Wann rechtfertigen wiederholte kleinere Pflichtverletzungen die Beendigung eines langfristigen Vertrags?

Kündigungsregel, Schwere in der Gesamtschau, Abmahnung und Nachfrist sind relevant. Nicht jeder Einzelfehler trägt eine sofortige Auflösung. Sichern Sie die dokumentierte Abfolge und planen Sie offene Leistungen sowie Übergangspflichten.

Eine Chronologie der Beanstandungen, Reaktionen und Nachbesserungen macht erkennbar, ob ein wiederkehrendes Muster vorliegt. Dabei sollten Abmahnung und geforderte Verbesserung konkret sein. Vor einer Beendigung sind auch offene Zahlungen, Daten, Materialien und Übergangsleistungen zu planen, damit das Unternehmen nicht selbst neue Vertragsverletzungen verursacht.