Persönlich beraten. Sorgfältig vorbereitet.
Eine Beglaubigung bestätigt einen bestimmten Sachverhalt – etwa die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Wir klären, welche Bestätigung für Ihren Zweck benötigt wird.
Wir beglaubigen Unterschriften sowie die Übereinstimmung von Kopien mit den vorgelegten Originalen. Für eine Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie einen gültigen amtlichen Ausweis mit und erscheinen persönlich; bei Kopiebeglaubigungen benötigen wir das Originaldokument.
Eine Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie, nicht pauschal die rechtliche Wirksamkeit oder inhaltliche Richtigkeit des Dokuments. Bei Verwendung im Ausland klären wir mit Ihnen die weiteren Anforderungen der empfangenden Stelle.
Unterschriften persönlich bestätigen
Für die Unterschriftsbeglaubigung erscheinen Sie persönlich mit einem gültigen amtlichen Ausweis. Wir klären vorab, ob Sie vor der Urkundsperson unterzeichnen oder eine bereits geleistete Unterschrift persönlich anerkennen. Bei Unterzeichnung für eine Gesellschaft kann zusätzlich ein Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich sein.
Kopien und Verwendung im Ausland
Für eine Kopiebeglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Eine reine digitale Abbildung ersetzt das Original nicht ohne Weiteres. Bei Dokumenten für ausländische Stellen sollten deren Anforderungen vor dem Termin geklärt sein. Eine gegebenenfalls erforderliche Apostille oder Legalisation wird durch die zuständige Staatskanzlei vorgenommen, nicht durch unser privates Notariat.
So gehen wir vor
- Verwendungszweck: Anforderungen der empfangenden Stelle klären.
- Ausweis oder Original: Identität beziehungsweise Originaldokument prüfen.
- Beglaubigung: Unterschrift oder Kopie amtlich bestätigen.
- Weitere Anforderungen: Bei Auslandbezug Überbeglaubigung gesondert klären.
Gut vorbereitet zum Termin
Bringen Sie Ihren gültigen amtlichen Ausweis und das zu beglaubigende Dokument beziehungsweise dessen Original mit. Teilen Sie uns den Verwendungszweck und bei Auslandbezug die empfangende Stelle mit. Unterschreiben Sie im Zweifel erst beim Termin, nachdem das Vorgehen abgestimmt ist.
Notariatstermin anfragenHäufige Fragen zu Beurkundungen
Hier finden Sie praktische Antworten für Ihre Situation, geordnet nach Notariatsthema. Die konkreten Anforderungen hängen vom Rechtsgeschäft ab; Unterlagen, Anwesenheit und Kosten klären wir vor dem Termin mit Ihnen.
Für Personen mit Dokumenten zur Vorlage bei Behörden oder im Ausland
Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?
Bei der öffentlichen Beurkundung wird ein Rechtsgeschäft oder eine Erklärung nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren errichtet. Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit der Unterschrift; eine Kopiebeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Original. Sie bestätigt nicht pauschal den Inhalt oder die rechtliche Wirksamkeit des Dokuments.
Kann ich eine Unterschrift oder Kopie per E-Mail beglaubigen lassen?
Für die Unterschriftsbeglaubigung erscheinen Sie persönlich mit einem gültigen amtlichen Ausweis. Wir klären vorab, ob Sie beim Termin unterzeichnen oder eine bereits geleistete Unterschrift anerkennen. Für eine Kopiebeglaubigung benötigen wir das Originaldokument; ein zugesandter Scan ersetzt dieses nicht ohne Weiteres.
Brauche ich für mein Dokument im Ausland zusätzlich eine Apostille?
Das hängt vom Empfängerstaat, der empfangenden Stelle und dem Dokument ab. Klären Sie deren Anforderungen möglichst vor dem Termin, insbesondere auch zur Sprache oder Übersetzung. Eine gegebenenfalls erforderliche Apostille oder Legalisation erhalten Sie bei der zuständigen staatlichen Stelle; unser privates Notariat nimmt diese Überbeglaubigung nicht selbst vor.
