Von Ihrer Idee zur eigenen Gesellschaft
Wir begleiten die Gründung Ihrer AG oder GmbH in der Schweiz mit rechtlicher Beratung und notarieller Unterstützung. Gemeinsam klären wir Rechtsform, Beteiligungen und Organisation und bereiten die Schritte bis zum Handelsregistereintrag vor.
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Gründung
Wir begleiten die Gründung Ihres Unternehmens in der Schweiz – von den rechtlichen Abklärungen bis zur Vorbereitung der erforderlichen Gründungsunterlagen. Gemeinsam prüfen wir Rechtsform, Bewilligungsbedarf und die für Ihr Vorhaben relevanten organisatorischen Schritte. Auch Fragen zur Mehrwertsteueranmeldung und zu Versicherungen beziehen wir in die Gründungsplanung ein.
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Aktionärsbindungsvertrag
Bei einer gemeinsamen Unternehmensgründung schafft ein Aktionärbindungsvertrag klare Regeln für Zusammenarbeit, Mitwirkung und den späteren Ausstieg. Wir unterstützen Gründerinnen und Gründer bei Vereinbarungen zu Stimmrechten, Beteiligungsübertragungen und Konfliktlösungen, abgestimmt auf die Gesellschaft und das Schweizer Recht.
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Optionen aufzeigen
Die Wahl zwischen AG, GmbH und Einzelunternehmen beeinflusst Haftung, Finanzierung und Organisation Ihrer Gründung in der Schweiz. Wir erläutern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und prüfen mit Ihnen Rechtsform, Standort und vertragliche Struktur, damit Sie Ihre Entscheidung auf eine nachvollziehbare Grundlage stellen können.
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Schutz des Geistigen Eigentums (IP)
Marken, technische Entwicklungen und weitere immaterielle Werte können für Start-ups wirtschaftlich entscheidend sein. Wir beraten Sie zum Schutz geistigen Eigentums und prüfen, welche Schutzrechte, Anmeldungen und vertraglichen Regelungen für Ihre Idee und Ihr Geschäftsmodell in Betracht kommen.
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Verträge - Von NDA zu Lizenzverträgen
Wir erstellen und prüfen Verträge für Start-ups und junge Unternehmen – von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) über Lizenzverträge bis zu Vereinbarungen mit Lieferanten, Mitarbeitenden und Freelancern. Die Vertragsgestaltung stimmen wir auf Ihr Geschäftsmodell und die geplante Zusammenarbeit ab.
Klare Regelungen zu Leistungen, Vergütung, Nutzungsrechten und Vertraulichkeit helfen, spätere Auslegungsfragen zu reduzieren. Besonders bei Website-, Software- oder Produktentwicklungen prüfen wir, wem die Ergebnisse zustehen und welche Rechte Ihr Unternehmen tatsächlich nutzen darf.
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So läuft die Gesellschaftsgründung ab
Eine gute Gründung beginnt vor der Unterschrift. Wir stimmen die Vorbereitung und Beurkundung auf Ihr Vorhaben ab und begleiten die Handelsregisteranmeldung.
- Planung: Rechtsform, Firma, Sitz und Beteiligungen klären.
- Unterlagen: Statuten und Organisation vorbereiten.
- Kapital: Einlagen organisieren; bei Bareinlagen ein Kapitaleinzahlungskonto einrichten.
- Beurkundung: Den Gründungsakt öffentlich beurkunden lassen.
- Anmeldung: Unterlagen beim Handelsregister einreichen.
- Eintrag: Die AG oder GmbH entsteht mit dem Handelsregistereintrag; anschliessend folgen die betrieblichen Anmeldungen und Einrichtungsschritte.
Vereinfachter Ablauf für AG und GmbH. Sacheinlagen, besondere Bewilligungen oder andere Gründungskonstellationen können zusätzliche Schritte erfordern.
Gründung ab CHF 2'000.00
Wir begleiten Sie persönlich bei der Vorbereitung und notariellen Umsetzung Ihrer Gesellschaftsgründung. Den konkreten Leistungsumfang und die Kosten stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Mehr als eine Unterschrift: Beratung und Notariat aus einer Hand
Ein Amtsnotariat kann den formellen Gründungsakt beurkunden. Unser Mehrwert liegt in der Verbindung von anwaltlicher Beratung und notarieller Begleitung: Wir besprechen Ihre Ziele, prüfen individuelle Regelungen und behalten auch das Zusammenspiel von Statuten, Beteiligungen und Verträgen im Blick. KI-Systeme können erste Informationen liefern, ersetzen aber weder die persönliche rechtliche Prüfung noch die erforderliche öffentliche Beurkundung. Mit uns haben Sie direkte Ansprechpersonen – von den ersten Fragen bis zur Umsetzung Ihrer Gründung.
Kostenloses Erstgespräch für Ihr rechtliches Anliegen
Wir bieten Neukunden ein kostenloses, unverbindliches 15-minütiges Erstgespräch. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir besprechen mit Ihnen die Ausgangslage sowie mögliche Strategien. Gerne stehen wir Ihnen beratend oder prozessierend zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Komplexe Fragen aus der Praxis
Wer haftet für Verträge eines Start-ups, die vor dem Handelsregistereintrag abgeschlossen werden?
Handelnde Personen können persönlich verpflichtet sein. Eine spätere Übernahme durch die Gesellschaft setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Partei, Gründungsbezug und rechtzeitige Übernahme sollten in jedem Vorgründungsvertrag klar dokumentiert werden.
Vor der Eintragung sollte aus jeder Vereinbarung hervorgehen, wer aktuell Vertragspartner ist und wie eine spätere Übernahme vorgesehen wird. Führen Sie eine Liste dieser Verpflichtungen und prüfen Sie den Übernahmeprozess nach der Gründung. Die blosse Verwendung des zukünftigen Firmennamens schützt handelnde Personen nicht zuverlässig vor persönlicher Haftung.
Wie lässt sich eine Entscheidungsblockade zwischen zwei Gründern mit jeweils 50 Prozent Beteiligung vermeiden?
Gesetzliche Zuständigkeiten, Statuten und Aktionärbindungsvertrag müssen abgestimmt werden. Deadlock-Verfahren, Mediation und Ausstiegsmechanismen benötigen klare Auslöser und faire Bewertung. Eine pauschale Stichentscheidklausel ist nicht in jeder Organstruktur wirksam.
Vereinbaren Sie, welche Entscheidungen eine Blockade auslösen und welche Schritte danach folgen. Eine abgestufte Lösung mit Gespräch, Vermittlung und klar geregeltem Ausstieg kann handhabbarer sein als ein sofortiger Verkaufszwang. Bewertung und Finanzierung müssen zur Situation der Gründer passen, damit der Mechanismus auch wirtschaftlich nutzbar ist.
Welche rechtlichen und finanziellen Risiken sollten bei einem Wandeldarlehen vor der nächsten Finanzierungsrunde geprüft werden?
Wandlungsbedingungen, Bewertung, Zins, Fälligkeit und Rang sind entscheidend. Die spätere Aktienausgabe benötigt zusätzlich die gesellschaftsrechtlichen Schritte. Ein vertragliches Wandlungsversprechen ersetzt weder Kapitalbeschlüsse noch die Prüfung einer Krise.
Eine Übersicht der Auslöser hilft, Fälligkeit, Wandlung und mögliche Rückzahlung auseinanderzuhalten. Prüfen Sie auch, was geschieht, wenn die erwartete Finanzierungsrunde ausbleibt. Die Auswirkungen auf Beteiligungsverhältnisse und die Liquidität sollten verständlich berechnet werden, bevor ein Wandeldarlehen unterschrieben wird.
Wie sichern Gründer Rechte an Erfindungen und Software aus einer Entwicklung neben ihrer bisherigen Anstellung?
Arbeitsvertrag, Tätigkeit, Ressourcen und gesetzliche Rechte an Arbeitsergebnissen sind zu prüfen. Eine Übertragung an das Start-up beseitigt fremde Ansprüche nicht automatisch. Klären Sie Rechteketten vor Investorengesprächen und öffentlicher Produktvorstellung.
Dokumentieren Sie Entwicklungszeit, verwendete Ressourcen und die beteiligten Personen. Rechte eines bisherigen Arbeitgebers oder Dritter können für Finanzierung und spätere Verwertung wesentlich sein. Eine klare schriftliche Zuordnung und gegebenenfalls erforderliche Zustimmung sollten vor der Einbringung in das Start-up geklärt werden.
