Gesellschaftsgründungen und Gesellschaftsrecht
Alle NotariatsleistungenPersönlich beraten. Sorgfältig vorbereitet.
Von der Gründung bis zur Veränderung Ihrer Gesellschaft: Wir stimmen Beratung, Urkunden und die erforderlichen Unterlagen auf Ihr unternehmerisches Vorhaben ab.
Wir begleiten die Gründung Ihrer AG oder GmbH und bereiten Statuten, Gründungsunterlagen und den öffentlichen Gründungsakt vor. Die Handelsregisteranmeldung stimmen wir mit den erforderlichen Unterlagen ab; über die Eintragung entscheidet das Handelsregisteramt.
Auch bei beurkundungspflichtigen Statutenänderungen, Kapitalmassnahmen und Auflösungsbeschlüssen unterstützen wir Sie. Den konkreten Ablauf und die erforderlichen Nachweise klären wir anhand Ihrer Gesellschaft und des vorgesehenen Geschäfts.
Eine tragfähige Grundlage für Ihre Gesellschaft
Bei einer AG- oder GmbH-Gründung klären wir mit Ihnen Firma, Sitz, Zweck, Kapital und Organisation. Wir besprechen die Statuten und bereiten die erforderlichen Gründungserklärungen vor. Die Art der Kapitalaufbringung und allfällige besondere Gründungsvorgänge bestimmen, welche zusätzlichen Nachweise erforderlich sind.
Beschlüsse und Veränderungen sorgfältig umsetzen
Statutenänderungen, Kapitalmassnahmen oder Auflösungsbeschlüsse benötigen je nach Geschäft eine öffentliche Beurkundung. Wir prüfen die bestehenden Statuten, die Zuständigkeit der Gesellschaftsorgane und die Beschlussunterlagen. Eine Beurkundung ersetzt weder einen erforderlichen Gesellschafterbeschluss noch die Prüfung durch das Handelsregisteramt.
So gehen wir vor
- Vorhaben klären: Rechtsform, Ziele und Beteiligte besprechen.
- Unterlagen vorbereiten: Statuten, Beschlüsse und Nachweise prüfen.
- Öffentlich beurkunden: Erklärungen und Beschlüsse formgerecht errichten.
- Registeranmeldung: Unterlagen einreichen; das Amt prüft die Eintragung.
Gut vorbereitet zum Termin
Halten Sie Angaben zu den Gründern oder Beteiligten, Ausweise, den vorgesehenen Gesellschaftszweck und die gewünschte Organisation bereit. Bei bestehenden Gesellschaften benötigen wir insbesondere aktuelle Statuten und die Unterlagen zum geplanten Beschluss. Die weiteren Nachweise stimmen wir individuell ab.
Notariatstermin anfragenErgänzende Informationen
Mehr zur GesellschaftsgründungHäufige Fragen zu Beurkundungen
Hier finden Sie praktische Antworten für Ihre Situation, geordnet nach Notariatsthema. Die konkreten Anforderungen hängen vom Rechtsgeschäft ab; Unterlagen, Anwesenheit und Kosten klären wir vor dem Termin mit Ihnen.
Für Gründer und Unternehmen
Was müssen wir für die Beurkundung einer AG- oder GmbH-Gründung vorbereiten?
Wir benötigen insbesondere Angaben zu den Gründern, Firma, Sitz, Zweck, Kapital und Organisation sowie gültige Ausweise. Die Statuten und Gründungserklärungen bereiten wir mit Ihnen vor. Welche Kapitalnachweise und weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art der Gründung ab; Sie erhalten vor dem Termin eine auf Ihr Vorhaben abgestimmte Unterlagenliste.
Ist unsere Gesellschaft nach dem Beurkundungstermin bereits gegründet?
Mit der Beurkundung ist ein wesentlicher Gründungsschritt abgeschlossen. Eine AG oder GmbH erlangt ihre Rechtspersönlichkeit jedoch erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Wir stimmen die Anmeldung und Belege mit Ihnen ab. Über die Eintragung entscheidet das Handelsregisteramt; einen verbindlichen Eintragungstermin können wir nicht zusichern.
Brauchen wir für jede Änderung in unserer Gesellschaft einen Notar?
Nicht jede betriebliche oder organisatorische Änderung muss öffentlich beurkundet werden. Insbesondere Statutenänderungen und bestimmte Kapital- oder Auflösungsbeschlüsse können eine Beurkundung erfordern. Senden Sie uns die aktuellen Statuten und beschreiben Sie die geplante Änderung. Wir prüfen die erforderlichen Beschlüsse, Formvorschriften und Registerunterlagen.
