Eine wichtige Entscheidung. Ein klarer Prozess.
Ein Unternehmenskauf oder -verkauf verbindet wirtschaftliche Chancen mit rechtlichen Fragen. Wir begleiten Ihre M&A-Transaktion von der Vorbereitung über die Vertragsverhandlungen bis zum Vollzug – mit einem Blick für Risiken, klare Vereinbarungen und Ihre unternehmerischen Ziele.

Unsere Begleitung Ihrer Transaktion
Suche nach passenden Käufern und Verkäufern
Beim Unternehmenskauf oder -verkauf ist die Wahl einer geeigneten Gegenpartei ein wichtiger Teil der Transaktionsvorbereitung. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach passenden Käuferinnen, Käufern oder Verkaufsangeboten und berücksichtigen dabei die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Ihres Vorhabens.
Vertragsverhandlungen
Wir begleiten Vertragsverhandlungen bei M&A-Transaktionen und stimmen Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung und weitere Vertragsbedingungen auf Ihre Ziele ab. Auch die Auswirkungen auf Mitarbeitende und bestehende Geschäftsbeziehungen beziehen wir in die rechtliche Beurteilung ein.
Due Diligence
Mit einer rechtlichen Due Diligence prüfen wir die für Ihre Transaktion relevanten Unternehmensunterlagen. Wir identifizieren rechtliche Risiken und offenen Klärungsbedarf und erläutern, wie sich die Ergebnisse in Verhandlungen und Transaktionsverträgen berücksichtigen lassen.
Finanzierung sicherstellen
Wir unterstützen die rechtliche Abstimmung von Finanzierung und Transaktionsablauf. Dazu prüfen wir relevante Vereinbarungen und Vollzugsvoraussetzungen und begleiten die Koordination der erforderlichen Schritte für den geplanten Unternehmensübergang.
Abschluss
Wir begleiten den Abschluss Ihrer M&A-Transaktion und prüfen die vertraglich vorgesehenen Vollzugsschritte. Soweit erforderlich, unterstützen wir Sie auch nach dem Closing bei Fragen zu übernommenen Verpflichtungen und der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen.
Kostenloses Erstgespräch für Ihr rechtliches Anliegen
Wir bieten Neukunden ein kostenloses, unverbindliches 15-minütiges Erstgespräch. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir besprechen mit Ihnen die Ausgangslage sowie mögliche Strategien. Gerne stehen wir Ihnen beratend oder prozessierend zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Komplexe Fragen aus der Praxis
Wie werden bereits bekannte Due-Diligence-Risiken im Unternehmenskaufvertrag nachvollziehbar berücksichtigt?
Offenlegung, Garantien, Freistellungen und Preisregelung müssen konsistent sein. Kenntnis kann Ansprüche je nach Vertrag begrenzen. Ein Datenraum allein beweist nicht jede wirksame Offenlegung; dokumentieren Sie den relevanten Stand und vereinbarte Ausnahmen.
Ordnen Sie jedes bekannte Risiko einer konkreten Vertragsregel zu. Zu klären ist etwa, ob es im Preis berücksichtigt, durch eine Freistellung abgesichert oder ausdrücklich von einer Garantie ausgenommen wird. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Offenlegung verhindert, dass Datenraumunterlagen und vertragliche Haftungsregelungen unterschiedliche Erwartungen erzeugen.
Wie kann ein Earn-out gegen spätere Veränderungen oder Manipulationen des massgeblichen Ergebnisses abgesichert werden?
Berechnung, Rechnungslegungsgrundsätze, Geschäftsführung nach Vollzug und Informationsrechte sollten genau geregelt sein. Veränderungen im Konzern oder ungewöhnliche Kosten können das Ergebnis verzerren. Prüf- und Streitlösungsmechanismen sind praktisch wichtig.
Definieren Sie die Kennzahlen und ihren Berechnungsweg so, dass beide Seiten das Ergebnis nachvollziehen können. Auch Investitionen, konzerninterne Verrechnungen und Änderungen der Rechnungslegung sollten bedacht werden. Ein Einsichts- und Prüfverfahren sowie ein klarer Streitlösungsmechanismus erleichtern die spätere Kontrolle des Earn-outs.
Wie werden Risiken und Pflichten zwischen Signing und Closing eines Unternehmenskaufs zugeordnet?
Vollzugsbedingungen, Zwischenzeitpflichten, wirtschaftlicher Stichtag und wesentliche Veränderungen sind abzustimmen. Eine Unterschrift bedeutet nicht automatisch Eigentumsübergang oder zulässige operative Kontrolle. Regulatorische Freigaben und Kündigungsrechte sind gesondert zu beachten.
Ein Zeitplan zwischen Unterzeichnung und Vollzug sollte Freigaben, Informationspflichten und erlaubte Handlungen abbilden. Zu klären ist auch, welche Folgen eine nicht erfüllte Vollzugsbedingung hat. Damit werden wirtschaftlicher Übergang, rechtliches Eigentum und operative Einflussnahme voneinander abgegrenzt.
Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal?
Beim Share Deal bleibt die Gesellschaft mit ihren Verpflichtungen grundsätzlich bestehen; beim Asset Deal sind Übertragungsumfang und Formalitäten zentral. Arbeitsverhältnisse, Zustimmungserfordernisse, Steuern und gesetzliche Haftung können unterschiedlich wirken. Die wirtschaftliche Zielsetzung allein bestimmt die Rechtsfolgen nicht.
Vergleichen Sie beide Strukturen anhand der konkreten Vermögenswerte, Risiken und benötigten Zustimmungen. Beim Asset Deal ist festzuhalten, was genau übertragen wird; beim Share Deal sind die bestehenden Verpflichtungen der Gesellschaft besonders wichtig. Ein strukturierter Vergleich macht sichtbar, welche Folgen die gewählte Form für Vollzug und spätere Haftung hat.
