Erbrecht und Vorsorgerecht

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“Testamente sollten periodisch überarbeitet werden. Selbst der liebe Gott hat zwei Testamente gebraucht”

Wir beraten Sie im Schweizer Erbrecht und Vorsorgerecht zu Nachlassplanung, Testamenten, Erbverträgen und Erbstreitigkeiten. Gemeinsam prüfen wir, wie sich Ihre Wünsche unter Berücksichtigung Ihrer Familienverhältnisse und der gesetzlichen Grenzen umsetzen lassen.

Wir begleiten Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Klärung von Erbstreitigkeiten. Gemeinsam prüfen wir, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche gesetzlichen Grenzen zu beachten sind.

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    Testamente

    Ein Testament ermöglicht Ihnen, die Verteilung Ihres Nachlasses im Rahmen des Schweizer Erbrechts selbst zu regeln. Präzise Formulierungen machen Ihren Willen nachvollziehbar und helfen, spätere Auslegungsfragen zu reduzieren.

    Wir erstellen und prüfen Testamente unter Berücksichtigung Ihrer Familienverhältnisse, Pflichtteilsrechte und der gesetzlichen Formvorschriften. Bei Veränderungen Ihrer Lebenssituation beurteilen wir mit Ihnen, ob bestehende Anordnungen angepasst werden sollten.

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    Erbverträge

    Mit einem Erbvertrag lassen sich verbindliche Nachlassregelungen vereinbaren, etwa Begünstigungen oder ein Erbverzicht. Wir erläutern die Unterschiede zum Testament und prüfen die gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten einer späteren Änderung.

    Wir beraten Sie zur Ausgestaltung von Erbverträgen nach Schweizer Recht und berücksichtigen bestehende Verfügungen, gewünschte Vorbehalte und die familiäre Ausgangslage. Dabei erläutern wir die Bindungswirkung und die erforderliche öffentliche Beurkundung.

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    Erbstreitigkeiten

    Bei Erbstreitigkeiten können Testamentsauslegung, Pflichtteilsansprüche, Nachlassteilung oder Rechte aus einem Erbvertrag betroffen sein. Wir unterstützen Sie dabei, die rechtlichen Fragen von persönlichen Konflikten abzugrenzen und Ihre Position einzuordnen.

    Wir prüfen erbrechtliche Ansprüche, Unterlagen und Fristen und entwickeln mit Ihnen ein auf Beweislage und Kosten abgestimmtes Vorgehen. Wir begleiten Verhandlungen und aussergerichtliche Lösungen und vertreten Ihre Interessen, soweit erforderlich, im gerichtlichen Verfahren.

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Kostenloses Erstgespräch für Ihr rechtliches Anliegen

Wir bieten Neukunden ein kostenloses, unverbindliches 15-minütiges Erstgespräch. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir besprechen mit Ihnen die Ausgangslage sowie mögliche Strategien. Gerne stehen wir Ihnen beratend oder prozessierend zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

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Komplexe Fragen aus der Praxis

Wie lässt sich der überlebende Partner in einer Patchworkfamilie erbrechtlich und finanziell absichern?

Güterrecht, gesetzliche Erbteile, Pflichtteile und Vorsorgeleistungen müssen koordiniert werden. Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Ein Testament oder Erbvertrag kann helfen, ersetzt aber nicht jede Begünstigung in Versicherung oder Vorsorge.

Beginnen Sie mit einer Übersicht der Familienverhältnisse und bestehenden Verfügungen. Danach lässt sich klären, welche Mittel der überlebenden Person tatsächlich zur Verfügung stehen und welche Ansprüche anderer Angehöriger bestehen. Wohnsituation, Versicherungen und Vorsorgeleistungen sollten mit der erbrechtlichen Gestaltung abgestimmt werden, damit keine Versorgungslücke übersehen wird.

Wann müssen frühere Schenkungen bei der Erbteilung ausgeglichen oder wegen Pflichtteilsverletzung überprüft werden?

Ausgleichung und Herabsetzung sind unterschiedliche Instrumente. Art, Zeitpunkt und Bedingungen der Zuwendung sowie damalige Erklärungen sind relevant. Eine Schenkung ist nicht allein wegen ihres Alters stets unangreifbar oder zwingend auszugleichen.

Halten Sie Betrag, Zeitpunkt, Empfänger und die damalige Erklärung zur Zuwendung fest. Entscheidend kann sein, ob eine Leistung als vorweggenommener Erbteil, Unterstützung oder anders bezeichnet wurde. Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert sowohl die Berechnung der Erbteilung als auch die Prüfung, ob Pflichtteile verletzt wurden.

Wie kann eine Unternehmensnachfolge geplant werden, ohne an den Ausgleichsansprüchen der Miterben zu scheitern?

Bewertung, Zuweisung, Pflichtteile und Finanzierung müssen früh abgestimmt werden. Erbvertrag, Ausgleichungsregelung und gesellschaftsrechtliche Verträge können zusammenwirken. Ein Testament allein schafft nicht automatisch die nötige Liquidität.

Ein Nachfolgekonzept sollte nicht nur die gewünschte Übernahme, sondern auch den Ausgleich der übrigen Beteiligten abbilden. Dazu gehören realistische Unternehmensbewertung, Zahlungsmodalitäten und verfügbare Finanzierung. Gesellschaftsrechtliche Übertragungsbeschränkungen sollten früh geprüft werden, damit die erbrechtliche Zuweisung später praktisch umgesetzt werden kann.

Welches Erbrecht ist bei Wohnsitz und Nachlassvermögen in mehreren Ländern zu prüfen?

Letzter Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Rechtswahl und Vermögensstandorte können entscheidend sein. Erbrecht, Zuständigkeit und Steuerrecht sind getrennt zu prüfen. Schweizer Formulare lösen ausländische Register- und Vollstreckungsfragen nicht automatisch.

Erstellen Sie eine Übersicht der Wohnsitze, Staatsangehörigkeiten und Vermögenswerte in den beteiligten Ländern. Bestehende Testamente oder Erbverträge sollten gemeinsam beurteilt werden. So können widersprüchliche Regelungen erkannt und Fragen zur Abwicklung oder Anerkennung früh geklärt werden, statt erst im Erbfall.