Weitere öffentliche Beurkundungen

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Persönlich beraten. Sorgfältig vorbereitet.

Nicht jedes Rechtsgeschäft folgt demselben Verfahren. Wir prüfen Form, Zuständigkeit und notwendige Unterlagen, bevor wir eine öffentliche Urkunde vorbereiten.

Wir beraten und beurkunden Vorsorgeaufträge, Stiftungsurkunden und Bürgschaftserklärungen, soweit die öffentliche Beurkundung für das konkrete Geschäft vorgesehen oder erforderlich ist. Form, Beteiligte und notwendige Zustimmungen prüfen wir vor dem Termin.

Weitere Erklärungen und vollstreckbare öffentliche Urkunden prüfen wir auf Anfrage hinsichtlich ihrer gesetzlichen Voraussetzungen und unserer Beurkundungszuständigkeit. Nicht jede Erklärung lässt sich als vollstreckbare Urkunde ausgestalten.

Vorsorgeauftrag und Stiftung

Mit einem Vorsorgeauftrag können Aufgaben für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit geregelt werden. Neben der eigenhändigen Errichtung besteht die Möglichkeit der öffentlichen Beurkundung. Wir klären die Aufgabenbereiche und die bezeichneten Personen. Bei einer Stiftung besprechen wir insbesondere Zweck, Vermögenswidmung und Organisation und bereiten die erforderliche Urkunde im Rahmen unserer Zuständigkeit vor.

Bürgschaften und weitere Erklärungen

Bei Bürgschaften hängen die Formanforderungen unter anderem von der Person des Bürgen und dem Betrag ab. Wir prüfen die konkrete Erklärung sowie erforderliche Zustimmungen und erläutern die wirtschaftliche Tragweite. Bei anderen Geschäften prüfen wir zuerst, ob eine Beurkundung zulässig und erforderlich ist. Eine vollstreckbare öffentliche Urkunde setzt zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen voraus.

So gehen wir vor

  1. Geschäft erfassen: Zweck und gewünschte Erklärung besprechen.
  2. Zuständigkeit prüfen: Form und gesetzliche Voraussetzungen klären.
  3. Urkunde vorbereiten: Unterlagen und notwendige Zustimmungen abstimmen.
  4. Beurkunden: Erklärung nach dem vorgesehenen Verfahren errichten.
Ablauf Weitere öffentliche Beurkundungen: 01; Rechtsgeschäft bestimmen; Vorsorgeauftrag, Stiftung oder Bürgschaft; Gewünschte Erklärung und Beteiligte erfassen; 02; Voraussetzungen klären; Zuständigkeit und gesetzliche Form prüfen; Vertretung und erforderliche Zustimmungen klären; 03; Unterlagen konkretisieren; Vorsorgeauftrag: Aufgaben und beauftragte Personen; Stiftung: Zweck · Bürgschaft: Haftungssumme; 04; Urkunde errichten; Entwurf und rechtliche Folgen besprechen; Geschäft nach vorgeschriebenem Verfahren beurkunden.
Orientierung zum Ablauf – die konkreten Anforderungen klären wir individuell.

Gut vorbereitet zum Termin

Senden Sie uns die vorgesehene Erklärung und beschreiben Sie deren Zweck sowie die Beteiligten. Je nach Geschäft benötigen wir bestehende Vertragsunterlagen, Angaben zur Vertretung, Vermögenswidmung oder Haftungssumme und persönliche Ausweise. Wir teilen Ihnen die konkret erforderlichen Nachweise mit.

Notariatstermin anfragen

Häufige Fragen zu Beurkundungen

Hier finden Sie praktische Antworten für Ihre Situation, geordnet nach Notariatsthema. Die konkreten Anforderungen hängen vom Rechtsgeschäft ab; Unterlagen, Anwesenheit und Kosten klären wir vor dem Termin mit Ihnen.

Für Vorsorgende, Stifter und Bürgen

Muss ein Vorsorgeauftrag beurkundet werden, und gilt er sofort?

Ein Vorsorgeauftrag kann eigenhändig oder öffentlich beurkundet errichtet werden. Wir besprechen Aufgabenbereiche, beauftragte Personen und mögliche Ersatzpersonen. Die Beurkundung allein macht den Auftrag nicht sofort wirksam: Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit prüft die zuständige Erwachsenenschutzbehörde die gesetzlichen Voraussetzungen.

Was muss ich vor der Beurkundung einer Bürgschaft wissen?

Eine Bürgschaft kann zu einer erheblichen finanziellen Verpflichtung führen. Wir prüfen insbesondere die gesicherte Schuld, den Haftungsumfang, die erforderliche Form und allfällige Zustimmungen. Diese Anforderungen hängen unter anderem von der Person des Bürgen und dem Betrag ab. Senden Sie uns den Entwurf vorab; eine blosse Unterschriftsbeglaubigung ersetzt eine erforderliche öffentliche Beurkundung nicht.

Welche Angaben benötigen Sie für eine Stiftungsurkunde?

Wir benötigen insbesondere den vorgesehenen Stiftungszweck, die Vermögenswidmung und Angaben zur Organisation. Anhand des Vorhabens prüfen wir die gesetzlichen Anforderungen und unsere Zuständigkeit. Notwendige Register- und Aufsichtsschritte werden gesondert abgestimmt; die Beurkundung ersetzt diese nicht.