“Große Veränderungen in unserem Leben können eine zweite Chance sein.”

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“Große Veränderungen in unserem Leben können eine zweite Chance sein.”

Wir begleiten Sie bei Trennung und Scheidung nach Schweizer Recht. Ob Unterhalt, Kinderbetreuung, Familienwohnung oder Vermögensaufteilung: Wir klären Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei einvernehmlichen Regelungen sowie im gerichtlichen Verfahren.

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    Optionen abklären

    Unterhalt, Kinderbetreuung, Erwerbstätigkeit und die Nutzung der Familienwohnung sind zentrale Fragen bei Trennung und Scheidung. Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Folgen nach Schweizer Recht zu verstehen und Ihre nächsten Entscheidungen informiert vorzubereiten.

    Wir prüfen Obhut und Betreuung, Unterhaltsfragen sowie die vermögensrechtliche Ausgangslage. Dabei unterscheiden wir zwischen gesetzlichen Ansprüchen, verhandelbaren Lösungen und offenen Risiken und berücksichtigen Ihre persönliche Situation.

    Pauschale Aussagen zur Scheidung ersetzen keine individuelle Prüfung. Wir erläutern Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen anhand Ihrer Familien- und Vermögensverhältnisse, damit Sie Ihre Optionen auf einer nachvollziehbaren rechtlichen Grundlage abwägen können.

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    Eheverträgen

    Ein Ehevertrag kann Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten klären und eine vorausschauende Absicherung unterstützen. Wir beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Schweizer Güterrechts und erläutern die Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation.

    Wir prüfen, ob die gesetzliche Errungenschaftsbeteiligung zu Ihren Zielen passt oder ein anderer Güterstand in Betracht kommt. Vermögen, unternehmerische Interessen und gegenseitige Absicherung beziehen wir ebenso ein wie die erforderliche öffentliche Beurkundung.

    Auch Vereinbarungen zu bestimmten Scheidungsfolgen benötigen eine sorgfältige rechtliche Beurteilung. Wir erläutern gesetzliche Grenzen und eine mögliche gerichtliche Prüfung, damit Sie Wirkung und Reichweite der vorgesehenen Regelungen verstehen.

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    Konkubinatsverträgen

    Ein Konkubinatsvertrag schafft für unverheiratete Paare klare Vereinbarungen über das Zusammenleben und eine mögliche Trennung. Gemeinsame Anschaffungen, Wohneigentum und finanzielle Beiträge sollten so geregelt sein, dass Rechte und Zuständigkeiten nachvollziehbar bleiben.

    Für das Konkubinat besteht in der Schweiz kein einheitliches gesetzliches Regelwerk wie für die Ehe. Wir stimmen Regelungen zu Kostenverteilung, Vermögenswerten und Auflösung auf Ihre Situation ab und berücksichtigen die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen.

    Wir prüfen mit Ihnen auch den Bedarf an ergänzender Vorsorge- und Nachlassplanung. Bei gemeinsamen Kindern erläutern wir, welche Rechte und gesetzlichen Anforderungen unabhängig von privaten Vereinbarungen zu beachten sind.

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    Trennungen oder Scheidungen

    Wir begleiten Sie bei Trennung und Scheidung nach Schweizer Recht und klären die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Gemeinsam entwickeln wir ein Vorgehen, das Ihre familiäre Situation und Ihre persönlichen Ziele berücksichtigt.

    Wir beraten zu Trennungsvereinbarungen, Eheschutz und Scheidung und prüfen Unterhalt, Kinderbelange, Wohnsituation, Vermögensaufteilung und berufliche Vorsorge. Bei einer einvernehmlichen Lösung unterstützen wir die Ausarbeitung einer Scheidungskonvention und erläutern erforderliche Genehmigungen.

    Wenn keine Einigung möglich ist, prüfen wir gerichtliche Schritte und vertreten Ihre Interessen im Verfahren. Unsere Strategie berücksichtigt rechtliche Erfolgsaussichten, wirtschaftliche Folgen und persönliche Belastungen statt einer Eskalation um jeden Preis.

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Kostenloses Erstgespräch für Ihr rechtliches Anliegen

Wir bieten Neukunden ein kostenloses, unverbindliches 15-minütiges Erstgespräch. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir besprechen mit Ihnen die Ausgangslage sowie mögliche Strategien. Gerne stehen wir Ihnen beratend oder prozessierend zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

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Komplexe Fragen aus der Praxis

Wie werden Unterhalt und Kinderbetreuung bei stark schwankendem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beurteilt?

Nachhaltiges Einkommen, belegte Geschäftszahlen und tatsächliche Betreuung sind zusammen zu beurteilen. Ein einzelnes gutes oder schlechtes Jahr ist nicht immer repräsentativ. Kindesunterhalt und ehelicher beziehungsweise nachehelicher Unterhalt folgen unterschiedlichen Anforderungen.

Für eine verlässliche Einschätzung sind mehrere Geschäftsjahre, Steuerunterlagen und die aktuelle Entwicklung hilfreich. Ausserordentliche Einnahmen oder einmalige Verluste sollten erkennbar sein. Parallel ist die tatsächliche Betreuung der Kinder zu dokumentieren. So lässt sich vermeiden, dass Einkommen und Betreuungsaufwand auf unterschiedlichen oder unvollständigen Annahmen beruhen.

Wie wird ein gemeinsam finanziertes Haus mit geerbtem Eigenkapital bei einer Scheidung aufgeteilt?

Eigentumsquoten, Güterstand, Herkunft der Mittel und Mehrwertanteile sind entscheidend. Grundbuch und güterrechtliche Ansprüche sind nicht identisch. Sichern Sie Erwerbsunterlagen, Finanzierungsflüsse und Investitionsnachweise; eine pauschale Halbierung ist nicht in jedem Fall richtig.

Eine Übersicht der Mittelherkunft zeigt, welche Beträge aus Erbschaft, Erwerbseinkommen oder gemeinsamen Darlehen stammen. Auch spätere Renovationen und Rückzahlungen können relevant sein. Eigentum am Haus, Ansprüche zwischen den Ehegatten und die Haftung gegenüber der Bank müssen getrennt betrachtet werden, bevor eine Übernahme oder ein Verkauf vereinbart wird.

Darf ein Ehepartner bei gemeinsamer elterlicher Sorge mit den Kindern ohne Zustimmung ins Ausland ziehen?

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge braucht ein Wechsel des Aufenthaltsorts ins Ausland grundsätzlich Zustimmung oder eine behördliche Entscheidung. Kindeswohl und Auswirkungen auf Betreuung sind zentral. Bei drohendem eigenmächtigem Umzug sollten rechtzeitig geeignete Schutzmassnahmen geprüft werden.

Wichtig sind nicht nur der gewünschte Wohnort, sondern auch Schule, soziale Bindungen und die praktische Umsetzung des Kontakts zum anderen Elternteil. Halten Sie die bisherige Betreuung und konkrete Umzugspläne fest. Bei unmittelbar bevorstehender Ausreise sollte die rechtliche Reaktion rechtzeitig geklärt werden; eine nachträgliche Rückführung ist ein anderes Verfahren.

Wann kann eine bestehende Unterhaltsregelung nach einem Arbeitsplatzverlust angepasst werden?

Eine erhebliche und dauerhafte Veränderung kann eine Abänderung rechtfertigen. Freiwillige Einkommensreduktion, hypothetisches Einkommen und die konkrete Entscheidungsgrundlage sind zu prüfen. Zahlungen sollten nicht eigenmächtig eingestellt werden; eine Änderung wirkt nicht automatisch ab Eintritt der Veränderung.

Vergleichen Sie die Verhältnisse beim ursprünglichen Entscheid mit der aktuellen Situation und belegen Sie die Veränderung. Arbeitsplatzverlust, Stellensuche und neue Einkommensmöglichkeiten sollten nachvollziehbar dokumentiert sein. Das erleichtert die Prüfung, ob eine Abänderung begründet ist und ab welchem Zeitpunkt eine Anpassung beantragt werden sollte.