Eheverträge

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Persönlich beraten. Sorgfältig vorbereitet.

Ein Ehevertrag schafft Klarheit über güterrechtliche Fragen. Wir erläutern die Gestaltungsmöglichkeiten und stimmen die Vereinbarung auf Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation ab.

Ein Ehevertrag regelt güterrechtliche Fragen und kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden. Wir beraten zu den gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten, etwa zur Wahl des Güterstands und zu zulässigen Anpassungen der Errungenschaftsbeteiligung.

Wir stimmen die Regelungen auf Vermögensverhältnisse, unternehmerische Interessen und gegenseitige Absicherung ab. Der Ehevertrag sowie seine vereinbarte Änderung oder Aufhebung benötigen die vorgeschriebene öffentliche Beurkundung.

Vermögen und gegenseitige Absicherung

Wir besprechen, welcher Güterstand zu Ihren Zielen passt und welche zulässigen Anpassungen sinnvoll sind. Vermögenswerte, Schulden, Beteiligungen an Unternehmen und die Herkunft von Mitteln können dabei eine wichtige Rolle spielen. Die Auswirkungen bei Auflösung des Güterstands werden verständlich erläutert.

Ehevertrag und Nachlassplanung unterscheiden

Güterrecht und Erbrecht greifen bei einem Todesfall ineinander, regeln jedoch unterschiedliche Fragen. Wir prüfen mit Ihnen, ob ergänzend eine letztwillige Verfügung oder ein Erbvertrag sinnvoll ist. Pflichtteilsrechte und andere gesetzliche Grenzen lassen sich nicht durch eine pauschale ehevertragliche Regelung ausschalten.

So gehen wir vor

  1. Ausgangslage: Vermögen, Güterstand und Ziele klären.
  2. Gestaltung: Möglichkeiten und rechtliche Folgen besprechen.
  3. Vertragsentwurf: Regelungen abstimmen und offene Fragen klären.
  4. Beurkundung: Ehevertrag in der vorgeschriebenen Form abschliessen.
Ablauf Eheverträge: 01; Vermögenssituation erfassen; Vermögen, Schulden und Unternehmensanteile; Bestehende Ehe- und Erbverträge berücksichtigen; 02; Güterrecht gestalten; Güterstand und zulässige Anpassungen prüfen; Gegenseitige Absicherung besprechen; 03; Entwurf abstimmen; Rechtliche Folgen verständlich erläutern; Regelungen mit beiden Beteiligten klären; 04; Vertrag beurkunden; Identität und persönliche Anwesenheit abstimmen; Ehevertrag öffentlich beurkunden.
Orientierung zum Ablauf – die konkreten Anforderungen klären wir individuell.

Gut vorbereitet zum Termin

Bringen Sie bestehende Ehe- oder Erbverträge, Angaben zu Vermögen und Schulden sowie die Ausweise der Beteiligten mit. Bei Auslandbezug klären wir vorab, welches Recht anwendbar ist und ob zusätzliche Form- oder Anerkennungsfragen bestehen.

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Ergänzende Informationen

Mehr zum Familien- und Güterrecht

Häufige Fragen zu Beurkundungen

Hier finden Sie praktische Antworten für Ihre Situation, geordnet nach Notariatsthema. Die konkreten Anforderungen hängen vom Rechtsgeschäft ab; Unterlagen, Anwesenheit und Kosten klären wir vor dem Termin mit Ihnen.

Für Verlobte und Ehepaare

Können wir einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit abschliessen?

Ja. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden und benötigt die öffentliche Beurkundung. Wir besprechen mit Ihnen beiden die Vermögenssituation, den gewünschten Güterstand und die Folgen der Vereinbarung. Auch eine vereinbarte Änderung oder Aufhebung muss die vorgeschriebene Form einhalten.

Was sollten wir als Paar zur Vorbereitung mitbringen?

Hilfreich sind Angaben zu Vermögen und Schulden, zur Herkunft wichtiger Vermögenswerte, zu Unternehmensbeteiligungen und zu bestehenden Ehe- oder Erbverträgen. Teilen Sie uns Ihre Ziele mit, etwa gegenseitige Absicherung oder den Umgang mit einem Unternehmen. Die erforderlichen Ausweise und die persönliche Anwesenheit stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Reicht ein Ehevertrag aus, um den überlebenden Ehepartner abzusichern?

Ein Ehevertrag regelt das Güterrecht, nicht sämtliche erbrechtlichen Fragen. Im Todesfall müssen güterrechtliche Ansprüche und die Verteilung des Nachlasses aufeinander abgestimmt werden. Je nach familiärer Situation kann ein Testament oder Erbvertrag ergänzend sinnvoll sein. Bestehende Bindungen und Pflichtteilsrechte prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.