Fragen zu Testamenten
Wann ist ein Testament sinnvoll?
Wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen oder die Teilung konkret gestaltet werden soll. Pflichtteile und andere Bindungen bleiben zu beachten. Eine periodische Prüfung ist bei Familien- oder Vermögensänderungen sinnvoll.
Wer erbt ohne Testament?
Die gesetzliche Erbfolge hängt von den hinterlassenen Angehörigen ab. Ehegatten beziehungsweise eingetragene Partner haben neben Nachkommen oder der elterlichen Parentel gesetzliche Anteile. Unverheiratete Partner erben nicht automatisch; fehlen gesetzliche Erben, gelten die Regeln zugunsten des Gemeinwesens.
Wie errichte ich ein gültiges Testament?
Ein eigenhändiges Testament muss grundsätzlich vollständig von Hand geschrieben, mit Jahr, Monat und Tag datiert und unterschrieben sein. Ein öffentliches Testament benötigt die gesetzliche Beurkundung mit Zeugen. Das mündliche Nottestament ist nur unter engen Ausnahmeregeln zulässig.
Was kann ich in einem Testament regeln?
Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Teilungsvorschriften und zulässige Auflagen sind möglich. Pflichtteile und formgültige Bindungen müssen berücksichtigt werden. Nicht jede Vermögensleistung, etwa aus Vorsorge, fällt frei verfügbar in den Nachlass.
Komplexe Fragen aus der Praxis
Wie werden widersprüchliche Bestimmungen in älteren und neueren Testamenten ausgelegt?
Widerruf, zeitliche Reihenfolge und Vereinbarkeit sind zu prüfen. Ein späteres Dokument hebt nicht in jedem Fall jede frühere Bestimmung auf. Verwahren Sie klare Originale und lassen Sie Änderungen konsistent formulieren.
Legen Sie alle Fassungen mit Datum und vorhandenen Widerrufserklärungen nebeneinander. Zu prüfen ist, ob eine neue Verfügung die frühere ersetzen oder nur ergänzen sollte. Klare Originale und eine verständliche Neufassung helfen, Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden. Ein einzelner neuer Satz kann sonst ungewollt mit mehreren älteren Bestimmungen kollidieren.
Welche Formrisiken entstehen bei einem handschriftlichen Testament mit gedruckten Ergänzungen?
Gedruckte Teile erfüllen die Eigenhändigkeitsanforderung nicht automatisch. Welche Folgen dies für einzelne oder sämtliche Bestimmungen hat, muss geprüft werden. Nutzen Sie eine vollständig formgültige Neufassung statt unklarer Mischformen.
Unterscheiden Sie die gesetzliche Testamentsform von einer blossen Vorlage zur Vorbereitung. Ein gedruckter Entwurf kann als Orientierung dienen, ist aber nicht allein durch die Unterschrift ein eigenhändiges Testament. Bei bereits vorhandenen Mischformen muss geprüft werden, welche Anordnungen betroffen sind. Eine formgerechte Neufassung kann Unklarheiten gezielt beseitigen.
Wie kann eine Unternehmensbeteiligung testamentarisch einem bestimmten Kind zugewiesen werden?
Erbquoten, Pflichtteile, Bewertung und Finanzierung der übrigen Ansprüche sind abzustimmen. Gesellschaftsvertrag und Aktionärbindungsvertrag können zusätzliche Beschränkungen enthalten. Eine blosse Zuweisung schafft nicht jede nötige Liquidität.
Eine Zuweisung sollte mit einer realistischen Unternehmensbewertung und dem Ausgleich der übrigen Beteiligten verbunden werden. Prüfen Sie bestehende Aktionärsvereinbarungen und Übertragungsbeschränkungen. Auch verfügbare Liquidität und Zahlungsmodalitäten sind wichtig, damit die gewünschte Nachfolge nicht erst im Erbfall an praktisch unerfüllbaren Ausgleichsansprüchen scheitert.
Welche Auswirkungen hat ein ausländischer Wohnsitz auf ein in der Schweiz errichtetes Testament?
Anwendbares Erbrecht, Formgültigkeit und eine mögliche Rechtswahl sind getrennt zu prüfen. Ausländische Vermögenswerte können zusätzliche Abwicklung erfordern. Lassen Sie mehrere Dokumente länderübergreifend auf Widersprüche prüfen.
Erstellen Sie eine Übersicht der betroffenen Länder und Vermögenswerte. Mehrere nationale Testamente sollten darauf geprüft werden, ob sie sich ergänzen oder versehentlich widerrufen. Neben dem Erbrecht können lokale Nachweis- und Registerverfahren die Abwicklung beeinflussen. Eine abgestimmte Gestaltung ist deshalb hilfreicher als mehrere unabhängig erstellte Dokumente.
