Fragen zu Konkubinatsverträgen
Was kann ein Konkubinatsvertrag absichern?
Er kann Kosten, Eigentum, Investitionen und Trennungsfolgen regeln. Unverheiratete Partner haben nicht dieselben gesetzlichen Rechte wie Ehegatten. Dennoch können ohne Vertrag Ansprüche etwa aus Eigentum, Darlehen oder einfacher Gesellschaft bestehen.
Welche Form benötigt ein Konkubinatsvertrag?
Grundsätzlich kann er formfrei sein; Schriftlichkeit ist sinnvoll. Grundstücks- und erbrechtliche Regelungen können besondere Formen verlangen. Ein gewöhnlich unterschriebenes Dokument ersetzt keinen formgültigen Erbvertrag.
Was gilt bei einer Trennung ohne Vertrag?
Die einzelnen Rechtsverhältnisse müssen geprüft werden. Eine einfache Gesellschaft kann vorliegen, aber nicht jedes Konkubinat wird pauschal wie eine Gesellschaft aufgelöst. Eigentum, Beiträge und gemeinsame Absichten sind entscheidend.
Welche Regelungen sind nicht frei vereinbar?
Zwingendes Recht und übermässige Bindung setzen Grenzen. Kinderrechte und behördliche Zuständigkeiten sind nicht beliebig abdingbar. Erb- und Vorsorgebegünstigungen benötigen eigene zulässige Instrumente.
Komplexe Fragen aus der Praxis
Wie können ungleiche Eigenmittel beim gemeinsamen Immobilienkauf im Konkubinat abgesichert werden?
Eigentumsquoten, Darlehen, Investitionen und Tragung der Hypothek sollten nachvollziehbar geregelt werden. Grundbuch und interne Finanzierung sind getrennt zu betrachten. Ein Trennungsmechanismus braucht auch eine praktikable Bewertung.
Dokumentieren Sie Eigenmittel, Hypothek, laufende Zahlungen und spätere Investitionen getrennt. Eine interne Ausgleichsregel kann von den Eigentumsquoten im Grundbuch abweichen und sollte verständlich formuliert sein. Für eine Trennung sind Bewertung, Übernahme und Zahlungsfristen ebenso wichtig wie die ursprüngliche Finanzierung.
Wie kann ein unverheirateter Partner für den Todesfall wirksam abgesichert werden?
Ein Konkubinatsvertrag allein schafft kein gesetzliches Erbrecht. Testament oder Erbvertrag, Pflichtteile und zulässige Vorsorgebegünstigungen müssen abgestimmt werden. Steuerfolgen können kantonal erheblich sein.
Eine Nachlassplanung sollte bestehende Testamente, Vorsorgelösungen und die Familienverhältnisse gemeinsam betrachten. Prüfen Sie, welche Ansprüche anderer Personen bestehen und wie der Partner tatsächlich über ausreichende Mittel verfügen kann. Die steuerliche Behandlung kann kantonal unterschiedlich sein und ist neben der erbrechtlichen Gestaltung zu klären.
Wie lässt sich ein betreuender Partner bei reduziertem Erwerbspensum finanziell und vorsorgerechtlich absichern?
Unterhaltsvereinbarung, Vorsorgelücken und Eigentumsaufbau können gemeinsam geregelt werden. Kindesunterhalt ist davon zu unterscheiden. Dauer, Auslöser und finanzielle Tragbarkeit sollten präzise feststehen.
Halten Sie fest, welche Erwerbsreduktion vereinbart wird und wie daraus entstehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Eine Regelung kann laufende Unterstützung, Vorsorgeaufbau oder eine spätere Ausgleichszahlung betreffen. Dabei sollten auch Veränderungen der Betreuung und eine Trennung bedacht werden. Leistungen zwischen den Partnern dürfen nicht mit den Ansprüchen der Kinder vermischt werden.
Wie werden gemeinsame Schulden bei einer Trennung im Konkubinat intern und gegenüber Gläubigern behandelt?
Eine interne Aufteilung entlässt eine Person nicht automatisch aus der Haftung gegenüber Bank oder Vermieter. Dafür kann Zustimmung des Gläubigers nötig sein. Regeln Sie Freistellung und Rückgriff sowie einen realistischen Ablöseplan.
Listen Sie auf, wer gegenüber welchen Gläubigern verpflichtet ist. Danach lässt sich eine interne Kosten- und Rückgriffsregel entwickeln. Wenn eine Person vollständig aus dem Kredit oder Mietvertrag ausscheiden soll, ist die Zustimmung der Gegenpartei gesondert zu klären. Die private Vereinbarung zwischen den Partnern allein ändert deren Rechte nicht.
