Häufig gestellte Fragen zu Eheverträgen

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Häufig gestellte Fragen zu Eheverträgen

    Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

    Er kann den Güterstand und zulässige güterrechtliche Einzelregeln den Bedürfnissen anpassen. Unternehmensvermögen, Erbschaften und Nachfolge können besondere Gründe sein. Nicht alle Scheidungsfolgen lassen sich damit endgültig festlegen.

    Kann ein Ehevertrag während der Ehe abgeschlossen werden?

    Ja, vor oder während der Ehe. Er benötigt öffentliche Beurkundung. Die Auswirkungen auf bisheriges Vermögen und eine mögliche güterrechtliche Auseinandersetzung sollten vorab geklärt werden.

    Welche Scheidungsfolgen lassen sich im Voraus regeln?

    Güterrechtliche Regeln sind von einer vorgängigen Scheidungsvereinbarung zu unterscheiden. Unterhaltsabreden können einer gerichtlichen Prüfung und Genehmigung unterliegen. Kinderbelange werden am Kindeswohl beurteilt und sind nicht abschliessend frei disponibel.

    Welcher Güterstand gilt ohne Ehevertrag?

    Grundsätzlich Errungenschaftsbeteiligung. Eigengut und Errungenschaft werden unterschieden; bei Auflösung werden die gesetzlichen Beteiligungsansprüche berechnet. Nicht jeder Vermögenswert wird einfach hälftig geteilt.

Komplexe Fragen aus der Praxis

Wie werden Wertsteigerungen eines eingebrachten Unternehmens behandelt?

Eigengut, Investitionen aus Errungenschaft und angemessene Entschädigung für Arbeit sind zu unterscheiden. Bewertung und Finanzierungsnachweise sind entscheidend. Eine vertragliche Gestaltung muss zulässige Grenzen beachten.

Eine Übersicht der Mittelherkunft und der späteren Investitionen erleichtert die güterrechtliche Einordnung. Unternehmenswert, Arbeitsleistung und private Finanzierungsbeiträge sollten nicht pauschal gleichgesetzt werden. Erwerbsunterlagen, Buchhaltung und Entschädigungsvereinbarungen helfen, die verschiedenen Ansprüche zu prüfen und eine nachvollziehbare ehevertragliche Gestaltung vorzubereiten.

Kann ein Ehevertrag den überlebenden Ehepartner gegenüber gemeinsamen und nicht gemeinsamen Kindern unterschiedlich absichern?

Güterrechtliche Begünstigung und erbrechtliche Pflichtteile wirken zusammen. Nicht gemeinsame Nachkommen können besondere Schutzrechte haben. Testament oder Erbvertrag und Vorsorgebegünstigung sollten abgestimmt werden.

Beginnen Sie mit der Familienkonstellation und den vorhandenen Ehe- und Erbverträgen. Dann lässt sich prüfen, welche Begünstigung güterrechtlich möglich ist und wie sie sich auf die erbrechtlichen Ansprüche auswirkt. Gerade in Patchworkfamilien sollte auch die praktische Versorgung des überlebenden Partners mit Wohnrechten und verfügbaren Mitteln abgestimmt werden.

Bleibt eine vorgängige Unterhaltsvereinbarung nach gravierenden Veränderungen verbindlich?

Gerichtliche Prüfung, aktueller Sachverhalt und die Art der Vereinbarung sind relevant. Ein früherer Verzicht ist nicht automatisch abschliessend. Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt müssen getrennt beurteilt werden.

Vergleichen Sie die damalige Grundlage der Vereinbarung mit den aktuellen Verhältnissen, etwa Einkommen, Betreuung oder gesundheitlichen Einschränkungen. Entscheidend ist auch, ob es um eine private Vereinbarung oder eine gerichtlich genehmigte Regelung geht. Eine Anpassung sollte im passenden Verfahren geklärt werden; einseitiges Einstellen vereinbarter Zahlungen kann zusätzliche Risiken schaffen.

Welches Güterrecht gilt bei einem internationalen Ehepaar?

Wohnsitze, Staatsangehörigkeiten und eine zulässige Rechtswahl sind zu prüfen. Zuständigkeit und Anerkennung im Ausland können zusätzliche Fragen stellen. Eine Schweizer Beurkundung allein klärt nicht alle internationalen Folgen.

Erstellen Sie eine Übersicht über Wohnsitze, Staatsangehörigkeiten und bestehende Rechtswahlklauseln. Auch der Ort wesentlicher Vermögenswerte kann für die spätere Umsetzung wichtig sein. Die Wahl des Rechts und die Zuständigkeit eines Gerichts sind nicht dieselbe Frage. Ein grenzüberschreitender Ehevertrag sollte deshalb mit seiner möglichen Anerkennung im Ausland abgestimmt werden.