FAQ

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 FAQ

    Was kann ich gegen ein rechtswidriges Testament tun?

    Herabsetzung bei Pflichtteilsverletzung und Ungültigkeit wegen besonderer Mängel sind unterschiedliche Klagen. Unzufriedenheit allein genügt nicht. Kenntnis, Eröffnung und gesetzliche Fristen müssen rasch geprüft werden.

    Kann ich eine Enterbung anfechten?

    Die gesetzlichen Gründe müssen tatsächlich vorliegen und im erforderlichen Umfang bezeichnet sein. Beweislast und Wirkung einer unzutreffenden Begründung sind zu prüfen. Die besondere Enterbung bei Zahlungsunfähigkeit hat eigene Voraussetzungen.

    Wie kann ich eine überschuldete Erbschaft ausschlagen?

    Grundsätzlich gilt eine dreimonatige Frist mit gesetzlich bestimmtem Beginn. Einmischung in die Erbschaft kann das Ausschlagungsrecht gefährden. Sicherungsinventar, öffentliches Inventar und amtliche Liquidation sind unterschiedliche Instrumente.

    Dürfen sich Erben auf eine andere Teilung einigen?

    Einvernehmliche Teilung ist grundsätzlich möglich, aber Rechte Dritter und besondere Bindungen bleiben zu prüfen. Vermächtnisse und andere Verpflichtungen verschwinden nicht allein durch eine interne Absprache. Bei Grundstücken gelten zusätzliche Formalitäten.

Komplexe Fragen aus der Praxis

Wie können Zweifel an der Urteilsfähigkeit bei der Testamentserrichtung rechtlich und beweismässig geklärt werden?

Entscheidend ist die Fähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung. Medizinische Unterlagen, Zeugen und zeitnahe Beobachtungen können relevant sein. Alter oder Diagnose allein beweisen die Ungültigkeit nicht.

Erstellen Sie eine Chronologie rund um den Errichtungszeitpunkt und halten Sie konkrete Beobachtungen fest. Massgeblich ist nicht allein eine allgemeine gesundheitliche Entwicklung, sondern die Fähigkeit zur betreffenden Verfügung. Der Zugang zu medizinischen Unterlagen und deren Verwendung muss rechtlich geklärt werden. Auch Fristen für eine mögliche Anfechtung sind früh zu prüfen.

Welche Auskunfts- und Beweismöglichkeiten bestehen, wenn ein Miterbe Konten oder Schenkungen verschweigt?

Erbrechtliche Informationsansprüche und Beweismittel sind gezielt zu nutzen. Bankzugang hängt von Legitimation und Umfang ab. Sichern Sie Hinweise und prüfen Sie gerichtliche Auskunft beziehungsweise Sicherungsmassnahmen.

Benennen Sie möglichst konkret die vermuteten Vermögenswerte und die Hinweise auf ihre Existenz. Kontoauszüge, Zahlungsbelege oder frühere Erklärungen können ein Auskunftsbegehren stützen. Unzulässige Zugriffe auf fremde Konten oder Daten sollten vermieden werden. Die richtige Anspruchsgrundlage und die beteiligten Personen bestimmen, wie Auskunft und Beweise verlangt werden können.

Wie kann eine über Jahre blockierte Erbteilung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll vorangebracht werden?

Teilungsanspruch, Teilbarkeit der Vermögenswerte und vereinbarte Bindungen sind zu prüfen. Eine Teilungsklage kann zur Verwertung führen, wenn eine Zuweisung nicht möglich ist. Vergleich und Bewertung können wirtschaftlich günstiger sein.

Eine Bestandsaufnahme sollte Erben, Nachlasswerte, Schulden und die bisherigen Einigungsversuche erfassen. Bei schwer teilbaren Vermögenswerten können Bewertung und Finanzierung einer Übernahme entscheidend sein. Vor einer Teilungsklage lohnt sich ein Vergleich der möglichen Ergebnisse und Kosten. Die Klage kann eine Blockade lösen, führt aber nicht automatisch zur bevorzugten Zuteilung eines Gegenstands.

Wann kann eine grössere Schenkung vor dem Tod wegen erbrechtlicher Ansprüche überprüft werden?

Pflichtteilsverletzung, Art der Zuwendung und gesetzliche Herabsetzungstatbestände sind entscheidend. Nicht jede Schenkung ist automatisch zurückzugeben. Fristen und Empfänger müssen richtig bestimmt werden.

Dokumentieren Sie Art, Wert und Zeitpunkt der Zuwendung sowie die vorhandenen Erklärungen des Erblassers. Ausgleichung und Herabsetzung haben unterschiedliche Voraussetzungen. Für eine Rückforderung muss daher zunächst geklärt werden, welches Instrument einschlägig ist und wer anspruchsberechtigt ist. Eine grosse Zuwendung allein ersetzt diese Prüfung nicht.